kommunales WIKI

Willkommen bei unserem kleinen Wiki rund um die kommunale Politik!

Kommunalpolitik ist spannend und vielfältig. Gerade weil es direkte Auswirkungen auf unser Leben in Oberkirch hat. Die kommunale Politik und das Engagement auf kommunaler Ebene sind von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Hier wird die Grundlage für alles weitere gelegt, hier werden die „Gesichter“ von Städten und Gemeinden modelliert und wichtige Entscheidungen für die Betriebe, Infrastruktur und nicht zuletzt die Menschen, die hier leben, getroffen.

Bitte beachte, dass unser Kommunal-Wiki ausschließlich zu Informationszwecken dient und keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen werden kann.

Fehlen wichtige Begriffe oder Fragestellungen? Schreib‘ sie uns direkt an info@spd-oberkirch.de – wir nehmen es gerne mit auf.

kommunalWIKI   |   rund ums Thema WAHL

Wer darf wählen?

Das „aktive Wahlrecht“ (so heißt es, wenn man zur Wahl gehen darf) haben bei der Kommunalwahl Personen, die

 

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Oberkirch ihren Hauptwohnsitz haben,
  • im Oberkircher Wählerverzeichnis geführt werden und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Bei der Kommunalwahl 2024 ist nicht nur neu, dass das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde. Auch wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Oberkirch haben, dürfen nun erstmals zur Wahl gehen.

Wie wird gewählt?

Die Wahl erfolgt grundsätzlich

 

  • allgemein  |  alle Bürger:innen besitzen das Wahlrecht, unabhängig von Geschlecht, Sexualität, Einkommen, Beruf, politischer Überzeugung oder Konfession
  • unmittelbar  |  es gibt keine Wahlmänner oder -frauen, die Stimme ist immer direkt für die zur Wahl stehende Person auf dem Stimmzettel
  • frei  |  jede:r kann und darf das persönliche Wahlrecht ausüben ohne Zwang oder unzulässige Beeinflussung. Man darf auch ungültig wählen oder nicht zur Wahl gehen.
  • gleich  |  jede Stimme zählt gleich viel, es gibt keine Art von Gewichtung: eine Stimme pro Mensch!
  • geheim  |  im Wahllokal stehen Kabinen, die nicht einsehbar sind, die Stimmzettel werden gefaltet und in eine Wahlurne geworfen. Niemand kann erkennen, wer auf dem Zettel was angekreuzt hat. Die Stimmzettel selbst enthalten keinen Hinweis auf die Person, die gewählt hat.

 

Auf dem Stimmzettel stehen pro antretender Liste (in Oberkirch sind das bspw. wir von der SPD/Zukunftsliste, die CDU, die FDP, BfO Bürger für Oberkirch, die Freie Wählervereinigung und die Liste von DIE GRÜNEN) maximal so viele Namen zur Auswahl, wie der spätere Gemeinderat sog. Sitze hat. In Oberkirch sind das 26 Sitze.

 

Als Wähler:in hat man für die Wahl genauso viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt – also 26. Diese kann man nun nach Belieben auf die einzelnen Bewerber:innen verteilen. Hierzu gibt es die zwei Möglichkeiten „kummulieren“ und „panaschieren“.

Was bedeutet kummulieren?

„Kumulieren“ bedeutet nichts anderes als „anhäufen“ und sagt aus, dass man mehrere Stimmen für eine Kandidatin / einen Kandidaten abgeben kann. Hierzu notiert man auf dem Wahlzettel die Zahl „2“ oder eben maximal „3“ hinter den jeweiligen Namen. Somit erhält diese:r Bewerber:in dann entsprechend zwei oder drei Stimmen.

Wer kann gewählt werden?

Sich zur Wahl aufstellen und gewählt werden können alle Personen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Oberkirch wohnen oder innerhalb von drei Jahren wieder nach Oberkirch zurückgezogen ist,
  • entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates besitzt und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

 

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bspw. bei Menschen, die bei der Stadt Oberkirch angestellt sind.

Wie funktioniert Briefwahl?

Möchte man nicht persönlich am Wahltag ins Wahllokal gehen – weil man vielleicht in Urlaub ist – kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Einige Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung. Dieser ist auch ein Vordruck beigefügt, mit dem man die Briefwahl beantragen. In Oberkirch und vielen anderen Gemeinden kann man dies auch digital über die Homepage beantragen.

 

Es ist wichtig, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen, damit genügend Zeit für den Versand, die Stimmabgabe und die Rücksendung der Unterlagen vorhanden ist. Außerdem sollte man unbedingt die beigefügten Hinweise und Bestimmungen durchlesen – so stellt man sicher, dass die Stimmabgabe auch wirklich gültig ist.

 

Der Stimmzettel kann nur ganz gemütlich und in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden. Wenn man in per Post zurückschickt, sollte man auf die Postlaufzeit achten und lieber einen Tag Puffer einrechnen, denn: die Stimmzettel müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr abgegeben worden sein! Aber: man kann die Briefwahlunterlagen auch jederzeit direkt beim Rathaus in den Briefkasten werfen.

Was bedeutet panaschieren?

„Panaschieren“ bezeichnet das Mischen von Kandidierenden unterschiedlicher Listen.

 

Möglichkeit A

Man überträgt Kandidierende verschiedener Listen auf eine Liste. So kann bspw. auf dem Wahlzettel „SPD/Zukunftsliste“ der Name einer Kandidatin von der CDU notiert und mit einem Kreuz oder einer Zahl gekennzeichnet werden. Achtung – nur das Notieren eines Namens ist noch keine Stimme!

 

Möglichkeit B

Man füllt die vorhandenen Wahlzettel aus und gibt mehrere in den Wahlumschlag.

 

Wichtig ist allerdings immer: in Summe nicht mehr als 26 Stimmen abgeben!

kommunalWIKI   |   rund ums Thema GEMEINDERAT

Gemeinderat, Stadtrat oder Ortschaftsrat?

Als Stadtrat oder Stadträtin werden die Menschen bezeichnet, die bei der letzten Wahl in den Gemeinderat gewählt wurden. Der Gemeinderat ist die Summe aller Stadträte und Stadträtinnen. Kurz gesagt: Gemeinderat ist das Gremium und die Stadträt:innen die agierenden Personen.

 

Der Ortschaftsrat ist im Grunde das Gleiche wie der Gemeinderat, nur auf der Ebene der Oberkircher Ortsteile. Die Mitglieder im Ortschaftsrat werden allerdings auch als Ortschaftsrat oder Ortschaftsrätin bezeichnet.

Wie setzt sich der Gemeinderat zusammen?

Der Gemeinderat besteht immer aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden (in den meisten Gemeinden ist das die/der Bürgermeister:in oder die/der Oberbürgermeister:in. In Oberkirch ist das also Gregor Bühler, der Oberbürgermeister) und den gewählten Ratsmitgliedern, also den Menschen, die bei der letzten Kommunalwahl die meisten Stimmen erhalten haben und gewählt wurden.

Was ist eine Fraktion?

Einfach ausgedrückt ist eine Fraktion der Zusammenschluss von Politiker:innen (in unserem Fall Stadträt:innen), die zusammenarbeiten, um bestimmte Ziele zu erreichen und politische Entscheidungen herbeizuführen und zu treffen. Meistens ergibt sich eine Fraktion aus der Zugehörigkeit zur gleichen Partei oder Wähler:innenvereinigung.

Was ist der Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger:innen einer Gemeinde. Hier werden grundlegende Entscheidungen getroffen, die die Belange in der Stadt und den Ortsteilen betreffen.

 

Die Mitglieder des Gemeinderats treffen sich regelmäßig zu Gemeinderatssitzungen, meist einmal im Monat. Diese Sitzungen sind meistens öffentlich, das heißt: jeder, der möchte, kann als Zuhörerin oder Zuhörer daran teilnehmen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, zu Beginn der Sitzung eine Wortmeldung abzugeben. In manchen wenigen Ausnahmefällen kann eine Sitzung allerdings auch nichtöffentlich stattfinden.

Welche Aufgaben hat der Gemeinderat?

Der Gemeinderat entscheidet über die Angelegenheiten von Oberkirch: soll ein neuer Kindergarten gebaut werden? Muss die Grundschule erweitert werden? Darf auf dem Gelände XYZ ein neues Gewerbegebiet entstehen? und vieles, vieles mehr…

 

Die meisten Gesetze und Vorschriften werden jedoch auf Landes- oder Bundesebene entschieden. So hat der Gemeinderat zum Beispiel keinen Einfluss auf den Lehrstoff in den Schulen oder darauf, dass wir Einkommenssteuer bezahlen müssen.

Was ist Fraktionszwang?

Als „Fraktionszwang“ wird die Praxis bezeichnet, dass Mitglieder einer Fraktion dazu aufgefordert oder gezwungen werden, eine bestimmte – einheitliche – Entscheidung zu treffen oder sich den Entscheidungen der Fraktion zu fügen.

 

Das bedeutet, dass Mitglieder einer Fraktion – auch wenn sie persönlich anderer Meinung sind – dazu angehalten werden, mit ihrer Fraktion zu stimmen oder zumindest nicht gegen die offizielle Position der Fraktion.

 

Gibt es in der SPD-Fraktion einen solchen Fraktionszwang? Nein! Bei uns gibt es keinen Fraktionszwang. Es geht bei uns darum, dass jedes Fraktionsmitglied seine Meinung sagt, verschiedene Positionen gemeinsam diskutiert werden und jede:r so abstimmt, wie es der eigenen Überzeugung entspricht.