Oberkirch und seine leerstehenden Grundstücke

Oberkirch und seine leerstehenden Grundstücke

Baulücken – teils in den besten Wohngebieten -, die bereits seit Jahren oder gar Jahrzehnten unbebaut bleiben, sind für viele Oberkircher:innen ein Ärgernis. Obwohl noch vielfach unbebaute Grundstücke vorhanden sind, werden in immer kürzeren Abständen weitere Wohngebiete entwickelt, durch die Kommunen mit ihren Ortschaften zersiedelt werden. Selbstverständlich ist es einerseits notwendig und wichtig, genügend Wohnraum – Eigentum und Mietmöglichkeiten – zu schaffen und zugänglich zu machen.

Andererseits stellt uns das vor zwei Probleme:

  • immer weniger mögliche Fläche, die als Baugebiet ausgewiesen werden.
  • Versieglung von immer mehr Fläche.

Wie wir alle wissen, gehört die Einsparung von versiegelten Flächen auch zum aktiven Umweltschutz. Hier müssen auch wir in Oberkirch in neue Richtungen denken.
In meinen Augen ist es nicht mehr zeitgemäß, blind immer weiter Natur zu reduzieren und mehr und mehr Bebauung ungefiltert zuzulassen. Hier müssen wir dringend Abhilfe schaffen!

Ein gutes Mittel dazu wäre bspw. die Grundsteuer „C“, die von Tanja Weinzierle (Fraktion SPD/Bürgerliste) vor Kurzem im Gemeinderat angesprochen und eingefordert wurde. Es wäre zumindest ein Mittel, über das man grundsätzlich und ausführlich diskutieren muss. Die Verwaltung sagt zwar, dass die Anwendung der Grundsteuer „C“ auf diese Fälle nicht vorgesehen sei. Allerdings muss man dann dafür Sorge tragen, diese Art von Steuer ins Landesrecht aufzunehmen – oder andere entsprechende Stellschrauben. Da wären nach meiner Auffassung zuvorderst die Gemeinderäte gefordert, deren Parteien auch Vertreter im Landtag sitzen haben. Was ist dabei, auch über solche Themen mit den Akteuren der Landespolitik zu sprechen? Bei anderen Sachen können wir das ja auch. DAS wäre ein starkes Signal an die Landespolitik – denn auch wir in Oberkirch möchten alles tun, um unsere Umwelt zu schonen. Denn wer, wenn nicht wir, wüssten genau wie wichtig eine gesunde und schöne Natur im direkt  Umfeld ist?

Eine andere Variante könnte so aussehen, dass bei der Erschließung von Baugebieten die Stadt alle Baugrundstücke erwirbt und im Anschluss vergibt. Sollten diese dann innerhalb von bspw. fünf Jahren nicht bebaut sein, gehen sie an die Stadt zurück. Die Grundlagen für eine rechtssichere Vergaberichtlinie wurden in der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni beschlossen. Es darf – in meinen Augen – nicht sein, dass in Kernstadt und Ortschaften teilweise Baugrundstücke über Jahrzehnte leer stehen, für Enkel und Urenkel, die es noch gar nicht gibt. Das Thema bzgl. des Spekulationsgewinns möchte ich an dieser Stelle nicht vertiefen.

Bedenklich aus meiner Sicht ist der Umstand, dass in der neuen Grundsteuerverordnung, die ab 2025 greifen soll, eigentlich nur vom reinen Bodenwert die Rede ist – unabhängig davon, ob sich auf dem Grundstück ein heruntergekommenes, renovierungsbedürftiges 140-Quadratmeter-Häuschen oder eine luxuriöse 12-Zimmer-Villa steht. Ob sich mit der neuen Grundsteuerverordnung für Leerstände und leerstehende Grundstücke etwas ändert, kann ich nicht abschätzen.

Saskia Ganter
saskia.ganter@spd-oberkirch.de