vorläufige Tagesordnung
- Bericht der Vorstandschaft
- Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfung
- Entlastung der Kasse und der Vorstandschaft
- Neuwahlen
- sonstiges
vorläufige Tagesordnung
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung bei der Vorstandschaft beantragen. Gemäß §5 Abs. 3 ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.